Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundeschule HundgeRecht
Inhaberin und Verantwortlich Gudrun Scholz
Im Rahmen des Kleingewerbes als Kleinunternehmerin im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
- Anmeldung: Eine Anmeldung für das Trainingsangebot der Hundeschule HundgeRecht kommt durch eine persönliche Terminabsprache mittels E- Mail, persönlichem Gespräch oder
per Telefon zustande. Beim 1. Termin wird eine schriftliche Anmeldung mit ihren persönlichen Daten und denen des Hundes durch mich vorgenommen.
- Abmeldung/ Absage: Eine Absage oder Verschiebung des vereinbarten Unterrichts durch den Kunden ist bei Einzeltraining, einzelnen Kursstunden, Workshops oder Beratungsgesprächen
bis 24 Stunden vorher möglich. Bei späterer Absage kann die Gebühr für die Stunde nicht zurückerstattet werden, bzw. ohne Berechnung verschoben werden. Dies gilt auch für
wetterbedingte Absagen seitens des Kunden. Bei kritischen Wetterlagen wird der Trainingsort diesbezüglich angepasst. Bei nicht erscheinen des Kunden zum vereinbarten Termin verfällt
dieser. wöchentlich oder 14- tägig stattfindende Gruppenstunden müssen bis 2 Std. vorher abgesagt werden. Eine Rückerstattung der monatlichen Gebühr ist in diesem Fall nicht
möglich. Ein Aussetzen einzelner Monate ist nach Rücksprache möglich. Bei einer Stundenabsage seitens Hundeschule HundgeRecht wird ein Ersatztermin vereinbart oder die Gebühr
zurückerstattet.
- Vertragsgegenstand: Die Hundeschule HundgeRecht bietet verschiedene Inhalte an. Als da wären Einsteigerpakete für Neukunden, Beratungsgespräche, Einzelstunden, Gruppenstunden,
Workshops, Kurse und Spaziergänge für Bestandskunden. Die anfallende Gebühr ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Die angebotenen Inhalte finden bei Gruppenangeboten nur statt,
wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist.
- Ausbildung: Der Hund muss bei Teilnahme an Gruppenangeboten dazu in der Lage und geeignet sein. Während des Trainings gilt Leinenpflicht, es sei denn es gibt andere Absprachen
oder Anweisungen.
- Gesetze: Die geltenden Gesetze des Landes Niedersachsen und die Bestimmungen der Hundeverordnung der Gemeinden auf öffentlichen Wegen und Plätzen sind in jedem Fall
einzuhalten. Hier ist besonders die Leinenpflicht und Kotaufnahme zu beachten.
- Krankheit des Trainers: Die Hundeschule HundgeRecht behält sich vor, im Krankheitsfall oder einem anderen Notfall von einem Termin zurückzutreten. Dieser wird dann zu einem
anderen Zeitpunkt nachgeholt oder die Gebühr, im Fall einer schon geleisteten Zahlung, zurückerstattet.
- Zahlung: Durch die Anmeldung zum Unterricht per Mail, persönlich oder per Telefon verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der anfallenden Gebühren gemäß der aktuellen Preise.
Das entsprechende Entgelt für das allgemeine Trainingsangebot ist nach Rechnungserstellung des vereinbarten Termins zu überweisen oder nach Absprache in Bar vor Ort zu begleichen.
Für Monats- Gruppenstunden ist der Monatsbetrag bis spätestens den 8. des jeweiligen Monats zu überweisen. Eine andere Regelung kann ggf. abgesprochen werden. Eine Rechnung
kann bei Bedarf jederzeit bei der Hundeschule HundgeRecht angefordert und ausgehändigt werden!
- Rücktritt: Ein Rücktritt von den Angeboten (Beratungsgespräche, Einzeltrainings, Kurse, Workshops und Gruppentraining) ist bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin möglich. Die
Gruppenkurse können monatlich für den Folgemonat gekündigt werden. Außerhalb dieser Fristen ist eine Rückerstattung gezahlter Gebühren nicht oder nur in Ausnahmefällen möglich. Es
gelten hinterlassene Nachrichten auf dem Anrufbeantworter, per Handy oder per Mail. Erfolgt keine oder eine spätere Absage, wird die gebuchte Stunde oder der Kurs voll
berechnet. Wird die gebuchte Unterrichtseinheit entsprechend vorher storniert, so wird von der Hundeschule HundgeRecht die gezahlte Gebühr rückerstattet bzw. die Unterrichtsstunde
zu einem anderen Zeitpunkt ausgeführt. Die Hundeschule HundgeRecht behält sich vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde den Unterricht bewusst
stört, der Kunde im Zahlungsrückstand ist oder der Kunde sich entgegen dem geltenden Tierschutzgesetz verhält. Bereits gezahlte Gebühren – auch für nicht in Anspruch genommene Stunden
– werden nicht erstattet. Bei Ausfall des Trainings durch Verschulden der Hundeschule HundgeRecht werden die entsprechenden Stunden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt oder die
Gebühr zurückerstattet. Die Trainingsstunden finden bei jeder Witterung statt, es sei denn die Hundeschule HundgeRecht sagt die Stunden ab. Die Hundeschule HundegeRecht behält sich
vor, Trainingsorte, -zeiten und -tage zu verschieben. Ein Rücktritt von bereits bezahlten Leistungen der Hundeschule HundgeRecht wegen mangelnder Beteiligung, durch Ausfall des
Kursleiters oder im Falle von höherer Gewalt werden bereits bezahlte Gebühren entsprechend der bereits geleisteten Anzahl erstattet.
- Haftung: Die Teilnahme aller Unterrichtsstunden erfolgt auf eigenes Risiko. Der Kunde haftet für die von sich, oder seinem Hund verursachten Schäden. Dies gilt auch, wenn der
Kunde vom Trainer angewiesen wurde z.B. den Hund von der Leine abzumachen. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung der
Hundetrainerin der Hundeschule HundgeRecht handelt. Die Hundeschule HundgeRecht haftet nur für Schäden, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden.
Die Hundeschule HundgeRecht übernimmt keinerlei Haftung für Personen-,
- Sach- oder Vermögensschäden, die durch die gezeigten Übungen entstehen sowie für Schäden/Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen. Alle Begleitpersonen sind durch den
Kunden in Kenntnis des Haftungsausschlusses zu setzen. • Kündigungen: Die Hundeschule HundgeRecht ist rechtzeitig, spätestens 14 Tage vor dem Termin, davon in Kenntnis zu setzen,
wenn der Kunde keinen Unterricht, Gruppenstunden, Kurs mehr in Anspruch nehmen möchte.
- Mitwirkungspflicht der Teilnehmer: Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen der Trainerin Folge zu leisten und so aktiv am Trainingsziel mitzuwirken. Eine Erfolgsgarantie
ist nicht gegeben, da der Erfolg maßgeblich von der Mitarbeit und Umsetzung des Teilnehmers abhängt. Der Teilnehmer wurde ausführlich darüber belehrt, dass die durch die Hundeschule
HundgeRecht gelehrten Ausbildungsmethoden nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunden Erfolg haben. Der Teilnehmer versichert, dass sein Hund regelmäßig geimpft
und entwurmt und außerdem Ungezieferfrei, in den behördlichen Fristen gemeldet und ausreichend haftpflichtversichert ist. Auf Verlangen hat der Teilnehmer den Impfpass,
Anmeldebescheinigung und Police der Haftpflichtversicherung vorzulegen. Ebenfalls ist der Hundeschule HundgeRecht vor Beginn der Unterrichtsstunde über die Läufigkeit einer
Hündin zu unterrichten.
- Sonstiges: Alle Ausbildungsunterlagen (Schrift, Bild, Ton, Email, Video) der Hundeschule HundgeRecht, die ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne
schriftliche Genehmigung nicht vervielfältigt oder verbreitet werden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine, durch die Hundeschule, erhobenen Daten elektronisch
gespeichert werden. Diese Daten werden nicht ohne Genehmigung an Dritte weitergegeben.
- Digitale Foto- und Videoaufnahmen, die während der Trainings und auf Events erstellt werden, sind Eigentum der Hundeschule. Mit der Veröffentlichung und Verwendung von Foto- und
Video Aufnahmen der Kunden/Hunde auf den Seiten der Hundeschule und auf sämtlichen Medien (Internet, Print, TV), ist der Teilnehmer einverstanden. Private Ton- und Bildaufnahmen der
Trainingsstunden sind grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen davon bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die Hundeschule.
- Adressänderungen: Bei Änderungen von Anschrift, Telefon, E- Mail ist der Teilnehmer verpflichtet, diese der Hundeschule HundgeRecht mitzuteilen.
- Gerichtsstand: Der Gerichtsstand ist Osterode. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig oder unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Stand März 2019