- Liebevolle und individuelle Betreuung im Einzelzimmer
- Zimmer haben Wohnraumcharakter
- Unsere Zimmer haben alle eine Fläche von ca. 10m²
- Kleintiere betreue ich auf Anfrage
Preise:
- Eine Katze 11€/ Tag
- Zwei Katzen 17€/ Tag
- Drei Katzen 22€ / Tag
- Mehr Katzen Preis auf Anfrage
- Bei Langzeitaufenthalt Preis auf Anfrage
- Im Preis inbegriffen sind handelsübliches Futter und Katzenstreu.
- Gerne können Sie das gewohnte Futter mitbringen. Der Preis reduziert sich dann um 10%
- Leckerchen und Extras wie Milch u.a. sind mitzubringen
Ich freue mich, Ihre Katze kennen zu lernen!
Bitte beachten sie die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Katzenpension:
Katzenpension Katzenferieninsel – Gudrun Scholz
Am Bohrberg 15 – 37589 Kalefeld/ Dögerode
05553/ 3175- 0171/3486797
odin2001@gmx.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Katzenpension Katzenferieninsel
Inhaberin und verantwortlich Gudrun Scholz
Im Rahmen des Kleingewerbes als Kleinunternehmerin im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet
- Anmeldung: Eine Anmeldung für einen Platz/ Pensionszimmer in der Katzenpension Katzenferieninsel kommt durch eine persönliche Terminabsprache mittels E- Mail, persönlichem Gespräch oder per Telefon zustande.
- Abmeldung/ Absage: Eine Absage oder Verschiebung des vereinbarten Zeitraums muss so früh wie möglich, spätestens aber 14 Tage vor Beginn abgesagt/ storniert werden. Bei einer späteren Absage werden 50% der Kosten, trotz Nichtantritt, in Rechnung gestellt.
- Impfungen der Katze: Der Katzenhalter hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Katze die üblichen Impfungen hat die sie schützen. Sollten diese nicht vorhanden sein, ist er sich über Risiken einer evtl. Ansteckung bewusst.
- Parasiten: Die Katze sollte frei von Parasiten wie Flöhe, Würmer u.ä. sein, wenn sie in die Pension kommt. Ggf. sollte der Katzenhalter sein Tier vor dem Aufenthalt diesbezüglich behandeln. Sollte eine Behandlung in der Pension erfolgen müssen, wird diese in Rechnung gestellt.
- Krankheiten und Auffälligkeiten: Die Katzenpension ist unbedingt über spezielle Verhaltensweisen, aktuelle Verletzungen, Verhaltensauffälligkeiten und vor allem Erkrankungen der Katze in Kenntnis zu setzen. Bei akuten Erkrankungen, die einer Behandlung bedürfen, ist im Vorfeld abzuklären, ob ein Pensionsaufenthalt in diesem Fall möglich und sinnvoll ist. Ein Aufenthalt ist nur möglich, wenn eine Behandlung der Katze relativ problemlos und sinnvoll in der Pensionssituation erscheint.
- Medikamente: Medikamente und ein schriftlicher Behandlungsplan sind unbedingt in ausreichender Menge vom Katzenhalter mitzubringen.
- Krankheit oder Verletzung in der Pension: Sollte eine Krankheit oder Verletzung während des Pensionsaufenthalts auftreten, wird das Tier dem Haustierarzt der Pension vorgestellt. Die Rechnung wird dem Katzenhalter ausgestellt und an dessen Adresse geschickt. Die Kosten trägt also der Katzenhalter. War die Katze bei Pensionsantritt mit einer infektiösen Krankheit infiziert, übernimmt der Katzenhalter die Folgekosten bei Übertragung, Desinfektion und Behandlung auf andere Tiere oder Menschen.
- Tod und Haftung: Die Pension übernimmt keine Kosten die durch Entlaufen, Krankheit oder Tod der Katze entstehen. Die Pensionsmitarbeiter haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit!
- Mitgebrachte Dinge: Für mitgebrachte Dinge, wie Spielzeug, Decken, Körbchen und anderes Zubehör übernimmt die Pension keine Haftung bei Verlust oder Zerstörung.
- Abholung: Erfolgt keine Abholung zum vereinbarten Zeitpunkt der Katze, behält sich die Pension vor die Katze anderweitig unterzubringen oder einem Tierschutzverein zu übergeben. Die Kosten hierfür trägt der Katzenhalter. Sollte sich die Abholung aus nachvollziehbaren Gründen verzögern ist die Pension davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
- Futter: Im Pensionspreis enthalten sind handelsübliches Futter, Wasser, Katzenstreu, Streicheleinheiten (wenn die Katze dies gerne hat) , tägliches Fegen und Reinigen der Katzentoilette. Sonderwünsche werden gerne berücksichtigt. Leckerlies und Besonderheiten sind vom Katzenhalter mitzubringen. Bei Unverträglichkeiten, Krankheiten o.ä. sollte das Futter vom Katzenhalter in ausreichender Menge mitgebracht werden. In diesem Fall wird ein Futterrabatt von 10% gewährt.
- Adressänderungen: Bei Änderungen von Anschrift, Telefon, E- Mail ist der Katzenhalter verpflichtet, diese der Pension mitzuteilen.
- Zahlung: Das entsprechende Entgelt für den Pensionsaufenthalt ist nach Rechnungserstellung innerhalb der nächsten Tage zu überweisen oder nach Absprache in Bar vor Ort bei Abholung zu begleichen.
- Krankheit der Betreuungperson: Die Katzenpension behält sich vor, im Krankheitsfall oder einem Notfall auch kurzfristig von einem Termin zurückzutreten oder jemand anderen mit der Betreuung zu beauftragen.
- Gerichtsstand: Der Gerichtsstand ist OsterodeStand April 2021